-
Notifications
You must be signed in to change notification settings - Fork 0
Amtsübersicht
damios edited this page Jul 14, 2017
·
10 revisions
In die Ämterlaufbahn einzusteigen macht neben der vielfältigen Berufswelt den Kern des Spiels aus. Neben dem jährlichen Amtseinkommen bieten Ämter noch zusätzlich individuelle Vorteile in Form von Aktionen, die mit der Höhe des Amtes zahlreicher und auch stärker werden.
- Es gibt eine Ämterhierarchie, d.h. um ein bestimmtes Amt zu belegen, muss der Spieler bereits ein Amt der Stufe darunter inne gehabt haben.
- Es gibt drei Ebenen von Ämtern, zu deren Besetzung jeweils ein gewisser Mindest-Rang nötig ist: Normale Ämter (Bürger), Gehobene Ämter (Patrizier), Landesebene (Edelmann).
- Ämter der gehobenen Laufbahn verbrauchen 1 AP pro Runde, Ämter auf Landesebene 2 AP.
- Es gibt 6 Kammern/Kabinette. Das höchste Amt in einer Kammer wird immer per Kabinettsabstimmung gewählt, d.h. alle Mitglieder der Kammer stimmen über die Kandidaten ab.
- Alle anderen Ämter in der Kammer werden (bis auf die drei Stadträte) vom darüber gelegenen Amtsträger bestimmt. Gibt es zwei oder mehr Amtsträger über einem Amt, so entscheiden diese zusammen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
- Jedes Mitglied einer Kammer kann die Absetzung eines anderen Kammermitglieds beantragen. Am Rundenende findet dann eine Abstimmung innerhalb der Kammer statt, bei der über den Antrag entschieden wird (Ausnahmen siehe unten).
Besonderheiten:
- Die drei Stadträte werden von Ratsassistent, Ratsinformant und Hauptmann gewählt. Diese drei stimmen auch über die Absetzungen ab. Anträge zur Absetzung kommen aber weiterhin aus den Reihen der Stadtrats-Kammer.
- Das Amt des Landesherren kann nicht erreicht werden.
- Auf Landesebene werden Absetzungsanträge allein vom Landesherren entschieden.
- Bürgermeister und Vorsitzender Richter haben eine Amtszeit von 3 bzw. 5 Jahren. D.h. nach dieser Zeitspanne verlieren sie das Amt automatisch und es wird neu ausgeschrieben. Die bisherigen Amtsinhaber können sich aber erneut bewerben.
- Der Bürgermeister kann nicht abgewählt werden.