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Antje17/Artikel-278-VV

 
 

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Artikel 278 Versailler Vertrag

Weblinks zu vielen wichtigen deutschen Dokumenten und zu vwN hier auf Github aber das Willstnichtwissen.

Die Grundsatzrede zum Bonner Grundgesetz von Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD), die jeder Deutsche mindestens einmal im Leben gehört haben muß (Backup von Anonym), und die Goldenen Regel.

Zur Diskussion:

1815-2024_Q-Sammlung-Deutsches-Bundesrecht mvwN_Artikel-9-2plus4_Das-vereinte-Deutschland pdf 1

Inhaltsverzeichnis (SDBR, kurz S. 1 v. 24.12.2024)

S. 2 Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland

S. 4 Artikel 9

S. 4 Erklärung zur Aussetzung d. Wirksamkeit d. Vier-Mächte-Rechte u. -Verantwortlichkeiten

S. 5 Vertrag v. 12.09.1990 über die „abschließende“ „Regelung“ in bezug auf Deutschland

S. 21 Das „Potsdamer Abkommen und andere Dokumente“ v. 1950

S. 42 VERZEICHNIS ZUM AMTSBLATT DER HOHEN KOMMISSION IN DEUTSCHLAND

S. 58 Das militärische Grundgesetz für die Bundesrepublik innerhalb des Geltungsbereichs desselben.

S. 152 AMTSBLATT DER HOHEN KOMMISSION IN DEUTSCHLAND (Nr. 1 - 7) v. 1949

S. 172 Kommentar zum Reich- UND Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG)

S. 185 Der völkerrechtswidrige Artikel 278 Versailler Vertrag!

S. 187 Kommentar zum § 37 Reich- UND Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913

S. 190 „Die Verfassung des Deutschen Reichs“. Vom 11.08.1919

S. 192 Gesetz über den Friedensschluß

S. 200 Verfassungs-Kontinuität und Rechtsnachfolge (Bundesrecht)

S. 258 Nr. 216. (187). Erklärung d. Rheinbundes-Staaten ü. i. Austritt a. d. Reiche. – 1806.

S. 260 [257]           Nr. 216. Erklärung der Rheinbundes-Staaten. 1806.           537

S. 261 538           Nr. 217. Erklärung des Kaisers Franz II. 1806.           [258]

S. 263 540           Anhang.           [260]

S. 264 [261]           Nr. 218. Deutsche Bundes-Akte. 1815. Art.V. VI.           541

S. 272 [265]           Nr. 219. Wiener Schluß-Akte. 1820. Art. I-IV.           545

S. 284 552           Beilage.           [272]

S. 285 [273]           Nr. 220. Der deutsche Reichstag in seiner Zusammensetzung im Jahre 1792. 

S. 289 540           Anhang  Die Grundgesetze des deutschen Bundes.           [260]

S. 290 [261]           Anhang  Nr. 218  Deutsche Bundes-Akte. 1815. Art. V. VI.           541

S. 294 [265]           Anhang  Nr. 219. Wiener Schluß-Akte. 1820. Art. I–IV.           545

S. 301 552           Beilage.           [272]

S. 302 [273] Nr. 220. Der deutsche Reichstag in seiner Zusammensetzung im Jahre 1792. 553

S. 305 Vorwort zum Verfassungsrecht des Deutschen Reiches von v. Rönne V

S. 307 Einleitung zum Verfassungsrecht des Deutschen Reiches von v. Rönne I. S. 1

S. 335 2. Abschnitt. Kompetenz der Reichsgewalt im Deutschen Reich von v. Rönne I. S. 40

S. 353 Reichs- und Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich von v. Rönne IV. S. 102

S. 371 Schutze des Deutschen Reiches und Bundesverfassung von v. Rönne XI. S. 147

S. 380 Das Reichspräsidium. Organe d. Reichsgewalt d. Deutschen Reich von v. Rönne S. 156

S. 387 Verfassungsmäßige Rechte der Reichsangehörigen von v. Rönne S. 171

S. 390 Geschäftsordnung des Reichstages. von v. Rönne S. 177

S. 433 Reichsämter und Reichsbeamte des Deutschen Reiches von v. Rönne S. 200

S. 457 Preuß. Gesetzbl. S. 143 – Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit.

S. 470 Preußisches Gesetzblatt Nr. 12 (No. 612) S. 113 v. 24.06.1820

S. 486 Buch des Gesetzes für das Preußische Volk. Held v. 1849 (Verlag Albert Sacco.) u.a.

Sammlung d. Deutschen Bundesrechtes mvwN u. Faksimiles (aktuelle Fassung v. 24.12.2024)

Inhaltsverzeichnis (Q-SDBR, kurz S. 1 v. 08.01.2025)

S. 1 Haben oder Sein?

S. 2 Vertrag v. 12.09.1990 über die „abschließende“ „Regelung“ in bezug auf Deutschland

S. 18 Das „Potsdamer Abkommen und andere Dokumente“ v. 1950

S. 39 VERZEICHNIS ZUM AMTSBLATT DER HOHEN KOMMISSION IN DEUTSCHLAND

S. 55 Militärisches Grundgesetz f. d. Bundesrepublik innerhalb d. Geltungsbereichs desselben

S. 73 Bundesgesetzblatt Teil III (DDR Sonderdruck) als Sammlung des Bundesrechts

S. 98 GG Kommentar zum Grundgesetz i.d. 14. Auflage aus 2018

S. 141 Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten (sog. Reichsbürger)

S. 280 AMTSBLATT DER HOHEN KOMMISSION IN DEUTSCHLAND (Nr. 1 - 7) v. 1949

S. 300 Kommentar zum Reich- UND Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG)

S. 313 Der völkerrechtswidrige Artikel 278 Versailler Vertrag!

S. 315 Kommentar zum § 37 Reich- UND Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913

S. 318 „Die Verfassung des Deutschen Reichs“. Vom 11.08.1919

S. 320 Gesetz über den Friedensschluß

S. 328 Verfassungs-Kontinuität und Rechtsnachfolge (Bundesrecht)

S. 386 Nr. 216. (187). Erklärung d. Rheinbundes-Staaten ü. i. Austritt a. d. Reiche. – 1806.

S. 387 [257]           Nr. 216. Erklärung der Rheinbundes-Staaten. 1806.           537

S. 389 538           Nr. 217. Erklärung des Kaisers Franz II. 1806.           [258]

S. 390 540           Anhang.           [260]

S. 394 [261]           Nr. 218. Deutsche Bundes-Akte. 1815. Art.V. VI.           541

S. 401 [265]           Nr. 219. Wiener Schluß-Akte. 1820. Art. I-IV.           545

S. 401 552           Beilage.           [272]

S. 405 [273] Nr. 220. Der deutsche Reichstag in seiner Zusammensetzung im Jahre 1792. 553

S. 407 Vorwort zum Verfassungsrecht des Deutschen Reiches von v. Rönne V

S. 435 Einleitung zum Verfassungsrecht des Deutschen Reiches von v. Rönne I. S. 1

S. 453 2. Abschnitt. Kompetenz der Reichsgewalt im Deutschen Reich von v. Rönne I. S. 40

S. 471 Reichs- und Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich von v. Rönne IV. S. 102

S. 480 Schutze des Deutschen Reiches und Bundesverfassung von v. Rönne XI. S. 147

S. 487 Das Reichspräsidium. Organe d. Reichsgewalt d. Deutschen Reich von v. Rönne S. 156

S. 490 Verfassungsmäßige Rechte der Reichsangehörigen von v. Rönne S. 171

S. 533 Geschäftsordnung des Reichstages. von v. Rönne S. 177

S. 557 Reichsämter und Reichsbeamte des Deutschen Reiches von v. Rönne S. 200

S. 570 Preuß. Gesetzbl. S. 143 – Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit.

S. 586 Preußisches Gesetzblatt Nr. 12 (No. 612) S. 113 v. 24.06.1820

S. 586 Buch des Gesetzes für das Preußische Volk. Held v. 1849 (Verlag Albert Sacco.) u.a.

S. 642 Gesamt-Fazit

S. 691 Recht-Staat und Recht-Staatlichkeit von 1815 bis 2024 (grob)

S. 693 Corona-Maßnahmen-Beschluss vom 28.07.2022 - 12 Qs 34/22

S. 704 OFW Alexander Bittner a.D. über Folter in den JVAs 2024

Quellen-Sammlung d. Deutschen Bundesrechtes mvwN u. Faksimiles (aktuelle Fassung v. 08.01.2025)

Systematische Sammlung des Bundesrechts

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Sources: Wikipedia

Jemand war so nett und hat bereits vorsorglich ein Backup auf Wayback angestoßen, vielen Dank dafür.

Anti-Staatsangehörigkeits Artikel 278 des Versailler Vertrags

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Anti-Friedens Artikel 292 des Versailler Vertrags

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Source: Wikisource

Unterzeichnung ohne rechtsgültige Vollmachten der deutschen Delegation

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Source: Wikipedia

Friedensvertrag von Versailles (Versailler Vertrag)

Vom 28. Juni 1919.

Völkerbundssatzung (Artikel 1 bis 26) Deutschlands Grenzen (Artikel 27 bis 30) Politische Bestimmungen über Europa (Artikel 31 bis 117) Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands (Artikel 118 bis 158) Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt (Artikel 159 bis 213) Kriegsgefangene und Grabstätten (Artikel 214 bis 226) Strafbestimmungen (Artikel 227 bis 230) Wiedergutmachungen (Artikel 231 bis 247) Finanzielle Bestimmungen (Artikel 248 bis 263) Wirtschaftliche Bestimmungen (Artikel 264 bis 312) Luftfahrt (Artikel 313 bis 320) Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen (Artikel 321 bis 386) Arbeit (Artikel 387 bis 427) Bürgschaften für die Durchführung (Artikel 428 bis 433) Verschiedene Bestimmungen (Artikel 434 bis 440) Vollständiges Inhaltsverzeichnis der Friedensvertrages

Protokoll zum Versailler Vertrag (28.06.1919) Vereinbarung zum Versailler Vertrag (28.06.1919)

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Source: Wikipedia

Doch waren die Vollmachten des Erzberges, durch den Putsch (Revolution, Staatsstreich) an 9/11 1918, Vollmachten der Kaiserlich Deutschen Regierung nämlich, nichts mehr von Wert und andere konnte es noch nicht geben, da noch nichts neues verfassungsgemäß zustande kam. Deshalb unterzeichnete quasi die sozialistische Revolutionsregerung (vgl. RGBl. 1918 S. 1303), ohne dabei aber im Vertrage dies auch Kund zu tun, und gerade nicht die im Vertrage im Rubrum aufgeführte "Kaiserlich Deutsche Regierung". Gleiches geschah am 28.06.1918, wie den Verträgen und Zusatzabkommen durchweg entnommen werden kann.

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Source: Wikisource

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Source: Wikisource

AktenStk.Nr. 144 mWv 28.10.1918

Reichsgesetzblatt 1918 Nr. 144 S. 1273 Reichsgesetzblatt 1918 Nr. 144 S. 1274 Reichsgesetzblatt 1918 Nr. 144 S. 1275 Reichsgesetzblatt 1918 Nr. 144 S. 1275

Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 14.07.1933

Reichsgesetzblatt I 1933 Nr. 81 S. 480

Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Vom 14. Juli 1933.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

[1] Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden sind, können widerrufen werden, falls die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen ist. [2] Durch den Widerruf verlieren außer dem Eingebürgerten selbst auch diejenigen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie ohne die Einbürgerung nicht erworben hätten. [3] Der Widerruf wird wirksam mit der Zustellung der Widerrufsverfügung oder mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Reichsanzeiger. [4] Der Widerruf liegt den Landesbehörden, bei unmittelbaren Reichsangehörigen dem zuständigen Reichsminister ob. [5] Diese Vorschrift tritt mit dem Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Verkündung außer Kraft.

§ 2

[1] Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben. Das gleiche gilt für Reichsangehörige, die einer Rückkehraufforderung nicht Folge leisten, die der Reichsminister des Innern unter Hinweis auf diese Vorschrift an sie gerichtet hat. Bei der Einleitung des Aberkennungsverfahrens oder bei Erlaß der Rückkehraufforderung kann ihr Vermögen beschlagnahmt, nach Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit als dem Reiche verfallen erklärt werden. Die Beschlagnahme des Vermögens endigt spätestens mit dem Ablauf von 2 Jahren, falls es nicht vorher als dem Reiche verfallen erklärt wird. [2] Diese Maßnahmen können auch gegenüber Reichsangehörigen im Saargebiet getroffen werden, die in der Zeit nach dem 30. Januar 1933 ihren Aufenthalt dorthin verlegt haben. [3] Die Entscheidung trifft der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen in der Regel nach Anhörung der Regierungen der beteiligten Länder; als beteiligt gelten das Land, dem der Reichsangehörige angehört, und diejenigen Länder, in denen er innerhalb der letzten Jahre seine dauernde Niederlassung gehabt hat. [4] Der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen beschließt im einzelnen Falle, inwieweit sich der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auf den Ehegatten, auf die ehelichen oder an Kinderstatt angenommenen Kinder, bei Frauen auf die unehelichen Kinder erstreckt. [5] Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit wird mit der Verkündung der Entscheidung im Reichsanzeiger wirksam.

§ 3

Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit den Reichsministern des Auswärtigen und der Finanzen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlassen.

Berlin, den 14. Juli 1933.

Der Reichskanzler Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern Frick

Der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath

Der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk

Source: www.documentarchiv.de

Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit v. 05.03.1934

Reichsgesetzblatt I 1934 Nr. 14 S. 85

Reichsbürgergesetz v. 15.09.1935

Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1146

1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz v. 15.09.1935

Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1333 (commons/f/f5/RGBL_I_1935_S_1333.png) Reichsgesetzblatt I 1935 S. 1334 (commons/0/04/RGBL_I_1935_S_1334.png)

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