Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Nerdberg e.V., sowie der Vereinsräume.
- Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins.
- Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden.
- Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
- Das Erlangen von Schließberechtigungen ist in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt (§6)
- Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
- Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet.
- Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen.
- Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht.
- Ausgeliehene Gegenstände sind in einer Liste zu führen.
- Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
- Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
- In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.
Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 11.10.2021 beschlossen und tritt am 25.10.2021 in Kraft. Sie ersetzt alle vorher beschlossenen Nutzungsordnungen des Nerdberg e.V.