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Basisinhalte eines Vertrags

🚶Schritte

  1. Informationsgewinnung
  2. Rohentwurf / 1. Entwurf
  3. Verhandlungen ("Ping-Pong-Spiel")
  4. Vertrag

☎️Informationsgewinnung

  • Subjektive Rahmenbedingungen
    • Eigene Ziele d. h. warum will Mandant den Vertrag abschließen?
    • Ziele des Gegners d. h. sind Vertragsparteien eher konfrontativ, weil ohnehin nachverhandelt wird.
  • Objektive / tatsächliche Rahmenbedingen
    • Was ist technisch möglich?
    • Was ist wirtschaftlich möglich?
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    • z. B. Einzel-Vertrag vs. Vertrag für viele Geschäfte (AGB-Recht)
  • Basis für Verträge sind Standardvorlagen / Vertragsmuster / Formularmuster → z. B. Käufer-freundlicher Vertrag / Verkäufer-freundlicher Vertrag. Keine Verträge aus Internet verwenden!
  • Man spielt dann durch:
    • Hypothetische Rechtsanwendung: z. B. Corona-Klausel
    • Beachtung von Gestaltungskriterien
    • Bewältigung von Zielkonflikt z. B. Mandant will kurzen, übersichtlichen Vertrag, aber alles geregelt haben. D. h. man muss zwischen Ausführlichkeit und Kompaktheit abwägen.
  • Rohentwurf geht dann an den Mandanten und ggf. dann an Vertragspartner.

🌄Gestaltungskriterien

  • Sicherer Weg: Anwalt ist verpflichtet "sichersten Weg" aufzuzeigen. Das heißt aber nicht, dass Mandant den auch wählen muss.
  • Konflikt-Vermeidung (eher präventiv durch klare Lösungen): Sind Parteien einig, bräuchten Sie Vertrag nicht. Vertrag wird immer dann rausgeholt, wenn es zu Uneinigkeit kommt. Man will deshalb Streitigkeiten frühzeitig vermeiden.
  • Sanktionen: Sanktionsmechanismus, wenn ein Vertragspartner Verpflichtungen nicht mehr erfüllt.
  • Konfliktlösungsverfahren (eher, wenn es eigentlich schon zu spät ist): z. B. Mediationsverfahren etc.
  • Bewältigung von Unsicherheit: Regelungen, wie im Fall von Unsicherheit weiter vorzugehen ist.

🏓Verhandlung ist Ping-Pong-Spiel

  1. Ausgangsentwurf
  2. Erster Änderungsentwurf z. B. gegnerischer Anwalt streicht was raus / neue Anforderungen der Banken
  3. Zweiter Änderungsentwurf
  4. Dritter Änderungsentwurf
  5. Fertiger Vertrag

📖Basisinhalte des Vertrags

  • Rubrum (~kurze Zusammenfassung der Inhalte)
    • Titel ist eigentlich beliebig z. B. Spielregeln für den Kauf wäre ok.
    • Beachte: Nur die Bezeichnung "Dienstvertrag" macht noch lange nicht einen Vertag zu einem Dienstvertrag. Analog bei "Arbeitsvertrag".
    • z. B. Anschrift Ernestus GmbH inkl. Anschrift (→ Vertragsparteien müssen eindeutig bezeichnet werden → Oftmals in der Praxis schwierig weil z. B. Ernestus GmbH & Co. KG etc. → Wie finanzstark ist z. B. Tochterunternehmen?)
  • Präambel / Vorbemerkung
    • Man erhält als Externer die Motivation, was Parteien motiviert hat den Vertrag abzuschließen.
    • Z. B. Vertrag zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung
    • Beantwortet die Frage, warum es diesen Vertrag überhaupt gibt.
  • Begriffsdefinition / Vertragsgegenstand z. B. Grundstück, das Vertragsbestandteil sein soll
  • Rangfolge von Regelungen
    • Gesetz vs. Vertrag
    • Vertragstext vs. Anlagen vs. Pläne
  • Leistungen und Gegenleistungen (Essentialia Negoti)
    • Ohne das hat man keinen Vertrag
    • Was ist wann wo zu erfüllen? D. h. was schuldet Verkäufer, was schuldet Anlagenbauer?
      • Inhalt und Umfang der Leistung (ggf. Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung)
        • Leistungszeit → Bis wann ist Leistung zu erbringen
        • Leistungsort → Wo ist Leistung zu erbringen?
  • Sicherung der Erfüllung
    • Gewährleistung
    • Sicherheiten (insb. Bürgschaften)
    • Haftung
  • Vertretungsmacht / Zugangsvereinbarungen
    • Kann Kündigungsschreiben per E-Mail erfolgen o. Ä.
  • Beginn, Ende und ggf. Verlängerung der Verträge z. B. Gewerbemietvertrag 25 Jahre oder automatische Verlängerung, wenn keine Kündigung stattfindet
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen (insb. Bedingungen) z. B. Vermietung auf Reißbrett → Wirksamkeitsvoraussetzungen zur Vermeidung von Unmöglichkeit / Schadensersatz, wenn Baugenehmigung erteilt wird → Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn Baugenehmigung erteilt.
  • Lösungsmöglichkeiten vom Vertrag (Kündigung + Rücktritt) z. B. Wenn Baugenehmigung nicht erteilt ist, existieren sogenannte Long-Stop-Dates, dann kann rückgetreten werden.
  • Abwicklung und nachvertragliche Pflichten
    • Herausgabepflichten z. B. vom Arbeitgeber erhaltene Unterlagen
    • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote z. B. Verbot Firma zu eröffnen bei Verlassen der Firma.
  • Allgemeine Bestimmungen
    • Anwendbares Recht
      • Beispiel: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts
      • Man kann Recht frei wählen (Art. 3. Abs. 1 Rom I), außer bei innerstaatlichem Sachverhalt z. B. zwischen zwei Karlsruher Unternehmen geht es nicht schweizer Recht zu vereinbaren → Rechtsmissbrauch.
    • Staatliche Gerichte vs. Schiedsgerichtbarkeit
      • Im unternehmerischen Rechtsverkehr hat man die Möglichkeit zu sagen, dass man Streitigkeiten nicht von einem staatlichen Gericht, sondern einem Schiedsgericht löst.
      • Schiedsgerichte sind nicht öffentlich; man kann Verfahren beeinflussen; Nicht-Zulassungsbeschwerde → Keine Berufung → Schnelleres Verfahren
    • Gerichtsstand
      • Typischerweise am Sitz des Verkäufers
      • Kommt aus §§ 38, 40 ZPO. (nicht in Gesetzessammlung enthalten)
    • Schriftformklausel
      • Einfache: Jegliche Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
      • Doppelte: Jegliche Änderungen sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart. Inkl. Änderung der Schriftformklausel.
      • AGB-Rechtlich problematisch → § 309 Nr. 13 BGB → Verbraucher kann auch in Textform ändern.
      • Gesetzlich wurde doppelte Schriftform-Klausel gekippt
  • Salvatorische Klausel
    • Klausel ist rechtlich problematisch.
    • AGB-rechtlich problematisch, weil Verstoß gegen § 306 BGB.